Die Weiterbildung vermittelt aktuelles und praxisbezogenes Fachwissen sowie Fertigkeiten zu Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen.

Gemäss dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Klinischen Psychologie und der Psychotherapieforschung soll die Weiterbildung die Teilnehmenden befähigen, Menschen mit psychischen Störungen im Rahmen der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation angemessen psychotherapeutisch zu behandeln. Darüber hinaus werden die Weiterbildungsteilnehmenden befähigt, die speziellen lebensgeschichtlichen Aspekte, welche die konkrete Situation der zu Behandelnden prägen, in die individuell angepasste Therapieplanung mit einzubeziehen. Sie sollen in der Lage sein, psychotherapeutische Interventionen zu planen, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren.

Ausgangspunkt sind dabei relevante Erkenntnisse der Allgemeinen und der Klinischen Psychologie sowie ihrer Nachbardisziplinen, u.a. Psychopathologie, Psychophysiologie und Sozialwissenschaften. Die Weiterbildung strebt eine komplementäre Vermittlung von klinisch-psychotherapeutischen Basisfertigkeiten und störungsspezifischen Kompetenzen an. Die Weiterbildung orientiert sich am lerntheoretischen Paradigma und an wissenschaftlichen Erkenntnissen der Verhaltenstherapie (auch unter Einbezug der 3. Welle) sowie Elementen und Techniken anderer psychotherapeutischer Verfahren.

In den Basismodulen werden sowohl psychotherapeutische Grundlagen im engeren Sinne als auch  Grundlagen der Forensischen Psychotherapie sowie, juristische Rahmenbedingungen und motivationsfördernde Interventionen vermittelt. Zudem wird vor dem Hintergrund der bekannten Konzepte von horizontaler und vertikaler Verhaltensanalyse ein Problem- und Deliktverständnis erarbeitet als auch die Besonderheit deliktorientierter Therapien und der Schematherapie im Rahmen forensischer Psychotherapien gelehrt. Schliesslich werden erste Störungungsbilder (wie Angst- und Zwangsstörungen, Schizophrenien) und oftmals auftretende Probleme vermittelt. In weiteren Modulen werden Indikationsstellung und Therapieplanung, Affektive Störungen und Persönlichkeitsstörungen vermittelt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Arbeit im Mehrpersonensetting, vor allem auch mit dem Behandlungsteam. Weitere Störungsschwerpunkte sind Sexualität und Sexualdelikte. Ein Modul beschäftigt sich mit Setting-fragen störungsspezifischer Psychotherapie und mit Verhaltenssucht und Konsumstörungen. Ein Modul soll auf die Identität als Forensische*r Psychotherapeut*in vorbereiten.

Zielgruppe: Psycholog*innen mit Hochschulabschluss
Abschluss: Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut*in
Befähigung: - Möglichkeit Erwerb FSP Fachtitel
- Berufsausübungsbewilligung kantonal (Praxisbewilligung)
- Möglichkeit zur Aufnahme auf die Liste von Zusatzversicherungen der Krankenkassen
Studiendauer: 4 Jahre berufsbegleitend, in der Regel zweimal monatlich freitags und samstags ausser während Schulferien BS.
Studienelemente: - Workshops  
- Klinisches Training  
- Supervision  
- Selbsterfahrung
- Zusatzworkshops, etwa zu anderen Therapieschulen und neusten Entwicklungen der Psychotherapieforschung  
- Klinische Praxis   
- Eigene therapeutische Tätigkeit und Fallberichte
Trägerschaft: Postgraduale Studiengänge in Psychotherapie PSP GmbH
Partner:

Prof. Dr Jérôme Endrass, Stellvertretung Amtschef Justizvollzug & Wiedereingliederung (Direktion der Justiz und des Inneren)

Prof. Dr. med Marc Graf, Direktor Klinik für Forensik  (Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel)

Prof. Dr. med. Elmar Habermeyer, Direktor Klinik für Forensische Psychiatrie (Psychiatrische Universitätsklinik Zürich)

Studienbeginn: August
Studienort: Basel, Rheinau und Zürich
Kosten: CHF 3350.- / Semester für Studierende
Nähere Informationen zu zusätzlich anfallenden Kosten entnehmen Sie der Kostenübersicht
Voraussetzungen: Universitätsabschluss in Psychologie oder Fachhochschulabschluss gem. PsyG im Hauptfach Psychologie. Inhaber*innen eines ausländischen Hochschulabschlusses in Psychologie müssen diesen beim Bundesamt für Gesundheit BAG als gleichwertig anerkennen lassen.

Nachweis über hinreichende Lehrveranstaltungen in Psychopathologie

Weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen entnahmen Sie der aktuellen Wegleitung zur eidgenössisch anerkannten Psychotherapieweiterbildung  .
Anmeldung: Die Anmeldung zur Weiterbildung ist per E-Mail in einem PDF bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen beinhalten einen Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie ein Motivationsschreiben.
Aufnahmeverfahren:    Es folgt ein formales Aufnahmegespräch mit den Bewerber*innen, in welchem Themen wie persönliche und fachliche Voraussetzungen, Motivation, gegenseitige Erwartungen und organisatorische Belange geklärt werden. Das Gespräch wird von einer/m Ausbildner*in im Beisein deiner Vertreterin der Geschäftsstelle geleitet. Über die definitive Zulassung zur Weiterbildung entscheidet eine von der Leitung delegierte Expert*innenkommission. Der Bescheid über die definitive Aufnahme wird schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung geschieht dies ohne Angabe von Gründen.

Für das Aufnahmegespräch wird eine Gebühr über CHF 250.00 in Rechnung gestellt. Bei einer definitiven Aufnahme wird dieser Betrag von der ersten Semesterrechnung abgezogen.

Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Neben den üblichen Aufnahmebedingungen wird die Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
   

Workshops
In den Lehrveranstaltungen werden theoretische Kenntnisse (Grundlagen, Indikationsstellung, Therapieverläufe und Evaluation) sowie praktische Kenntnisse (Methodentraining und therapeutische Techniken) vermittelt. Dabei werden störungsspezifische und störungsübergreifende Lehrveranstaltungen angeboten. Die Workshops finden in der Regel zusammen mit Teilnehmenden der Weiterbildung für Mediziner*innen sowie weiteren interessierten Fachpersonen statt.

Klinisches Training
Das Klinische Training vermittelt ergänzend zu den Workshops Fertigkeiten zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen. Im Zentrum stehen die Einübung spezifischer therapeutischer Fertigkeiten und die Gestaltung der therapeutischen Beziehung bzw. des therapeutischen Prozesses.

Supervision
Die Supervision unterstützt den Transfer gelernter Techniken in die eigene therapeutische Arbeit durch Entwickeln von adäquaten Behandlungsstrategien und optimalen Beziehungsgestaltungen. Sie dient der Reflexion über das eigene therapeutische Handeln und soll insbesondere die als schwierig erlebten Therapiesituationen zu Lernsituationen machen. Daraus gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen sollen unter spezieller Berücksichtigung eigener Anteile auf diese Weise nutzbar gemacht werden, um die bestmögliche auf die Klient*innen zugeschnittene Behandlung zu gewährleisten.

Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung dient den Weiterbildungsteilnehmenden dazu, sich in ihrem Beziehungsverhalten besser kennen zu lernen. Sie widmet sich der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und soll den Weiterbildungsteilnehmenden die Möglichkeit bieten, eigene Themen zu bearbeiten. Des Weiteren bietet sie Möglichkeiten, den therapeutischen Prozess auch aus der. Klient*innenperspektive zu erleben und somit das Verständnis für Klien*tinnen in der therapeutischen Situation zu fördern.

Eigene therapeutische Tätigkeit und Fallberichte
Die eigene therapeutische Tätigkeit beinhaltet psychotherapeutisches Arbeiten mit Patient*innen, wobei mindestens zehn Psychotherapien abgeschlossen sein müssen. Sie kann im Rahmen einer institutionellen Anstellung oder in privater Praxistätigkeit im Einzel- und Mehrpersonensetting erfolgen. Die Tätigkeit wird in der Einzel- und Gruppensupervision durch die Supervisor*innen in Anzahl Fälle und Anzahl besprochener Therapiestunden festgehalten und wird mit zehn Fallberichten, basierend auf den jeweiligen Semesterschwerpunkten des Klinischen Trainings, dokumentiert.

Klinische Praxis
Die Klinische Praxis umfasst die Tätigkeit als Psycholog*in nach Studienabschluss. Während der Klinischen Praxis sollen die Weiterbildungsteilnehmenden Gelegenheit haben klinische, diagnostische und psychotherapeutische Erfahrungen mit Patient*innen mit verschiedenen Krankheits- und Störungsbildern zu sammeln und mit verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich zusammenzuarbeiten. Sie muss fachlich begleitet sein. Die Breite der gesammelten Erfahrungen in Diagnostik und Therapie wird im Logbuch dokumentiert. Die Definition der Klinischen Praxis orientiert sich an den Ausführungen des PsyG.