Wie viele Einzelsupervisions- resp. Selbsterfahrungsstunden muss ich haben?

Insgesamt müssen Sie 50 Sitzungen à  50 Min. vorweisen können, sowohl an ESU als auch an ESE. Dies entspricht insgesamt 2500 Min. ESU und 2500 Min. ESE. Wenn Sie also 60-minütige Sitzungen besucht haben, verringert sich die Anzahl auf 42 Sitzungen ESU und 42 Sitzungen ESE.


Zu wem kann ich in die Supervision bzw. Selbsterfahrung?

Eine Liste der bereits anerkannten Therapeut*innen finden Sie auf der Seite zu den Fachpersonen in ESE und ESE.

Bitte prüfen Sie vorab, ob die jeweiligen Therapeut*innen von der PSP annerkannt sind. 

Falls Sie eine neue Fachperson auf die Liste setzen möchten, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen nötigen Dokumenten bei der Geschäftsstelle ein. 

 

Wie kann jemand auf die Liste anerkannter Supervisor*innen bzw. Therapeut*innen kommen?

Die Supervisor*innen und Therapeut*innen müssen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Anerkennung durch das BAG, die FSP, die FMH oder eine andere anerkannte Berufsorganisation im Bereich Psychotherapie. Zudem muss ein Nachweis einer psychotherapeutischen Weiterbildung mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt vorliegen.
Die Anerkennung zusätzlicher Fachpersonen kann bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Die Aufnahmebedingungen sowie das Antragsformular sind auf der Seite zu den Fachpersonen in ESE und ESE veröffentlicht. Nachdem die Unteralgen von der Qualitäts- und Programm Kommission (QPK) geprüft wurden, werden die Antragsteller*innen zu einem Gespräch eingeladen, welches von einem*r Vertreter*in des Leitungsausschusses durchgeführt wird. Nach Genehmigung durch den Leitungsausschuss können die Kontaktangaben auf der PSP Website publiziert werden. Der Leitungsausschuss kann einen Antrag ohne weitere Begründung ablehnen.

 

Kann ich die erforderlichen Selbsterfahrung-Stunden als Block absolvieren?

Nein, es dürfen nicht mehr als 4 Stunden Selbsterfahrung pro Woche am Stück absolviert werden.


Wie muss der Antrag zur Anerkennung einer Fachperson aussehen?

Der Antrag zur Anerkennung einer Fachperson muss zwingend das ausgefüllte Antragsformular, den Lebenslauf, das Zertifikat des Fachtitels (mind. 5 Jahre) und den Nachweis der Weiterbildung in verhaltenstherapeutischer Richtung beinhalten. Das Antragsformular ist auf der Seite zu den Fachpersonen in ESE und ESE verfügbar.


Darf mein*e Supervisor*in bzw. Therapeut*in einer anderen Therapierichtung angehören?
 

Die Supervisor*innen und  Selbsterfahrungstherapeut*innen dürfen einer anderen Therapierichtung angehören. Jedoch müssen sie auch 5 Jahre eidgenössisch anerkannt und auf der Liste anerkannter Therapeut*innen sein oder aufgenommen werden. Es dürfen jedoch lediglich 15 Sitzungen (von insgesamt 50 notwendigen) von VT unabhängigen Ansätzen angerechnet werden. Auch diese Therapeut*innen müssen auf unserer Liste der anerkannten Therapeut*innen aufgeführt sein. Die Anerkennung zusätzlicher Fachpersonen kann bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Die Aufnahmebedingungen sowie das Antragsformular sind auf der Seite zu den Fachpersonen in ESE und ESEveröffentlicht.

 

Wie kann ich mir absolvierte ESU Stunden anrechnen lassen? 

Die individuell organisierte Einzelsupervision wird angerechnet, wenn diese bei von den PSP anerkannten Supervisor*innen in der gewählten therapeutischen Richtung absolviert wurde. Die Bestätigungen sind der Geschäftsstelle halbjährlich einzureichen und sollen folgende Informationen enthalten:

  • Briefkopf oder Adressstempel
  • Name und Titel der Supervisor*in
  • Name der Teilnehmer*in
  • Zeitspanne, Anzahl und Dauer der Sitzungen
  • Anzahl Fallstunden pro vorgestellten Fall
  • Unterschrift der Supervisor*in

Zusätzlich müssen die Evaluationen der Supervision durch die Teilnehmenden und durch die Supervisor*in mit eingereicht werden. Die zugehörigen Evaluationsbögen sind auf der Seite zu den Fachpersonen in ESE und ESE aufgeschaltet.

 

Wie kann ich mir absolvierte ESE Stunden anrechnen lassen?

Die individuell organisierte Einzelselbsterfahrung wird angerechnet, wenn diese bei von den PSP anerkannten Therapeut*innen absolviert wurde. Die Bestätigungen sind bei der Geschäftsstelle halbjährlich einzureichen und sollen folgende Informationen enthalten:

  • Briefkopf oder Adressstempel
  • Name und Titel der Therapeut*in
  • Name der Teilnehmer*innenZeitspanne, Anzahl und Dauer der Sitzungen
  • Einzelsetting
  • Unterschrift der Therapeut*in

Zusätzlich soll auch die Evaluationen der Selbsterfahrung durch den Teilnehmenden und durch die Therapeut*in mit eingereicht werden. Die zugehörigen Evaluationsbögen sind auf der Seite zu den Fachpersonen in ESE und ESE aufgeschaltet.

 

Kann mein*e Selbsterfahrungstherapeut*in bzw. –Supervisor*in im Ausland praktizieren?

Ja. Die Fachperson muss jedoch die gleichen Bedingungen erfüllen, wie die in der Schweiz praktizierenden Therapeut*innen und auf der Liste der von der PSP anerkannten Therapeut*innen sein. (Bedingungen siehe Kapitel oben).

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Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung.