Wie viel muss ich mindestens arbeiten, damit ich mir die Klinische Praxis anrechnen kann? 

Das Psychologieberufsgesetz (PsyG) gibt als Vorgabe ein Mindestpensum von 50% an. 


Welche Institutionen sind anerkannt?
 

Alle Informationen zu den anerkannten Institutionen finden Sie auf der Seite zu den Institutionen. Bitte prüfen Sie vor möglichem Stellenantritt, ob die Institution auf der Liste der PSP annerkannt ist.

Falls Sie eine Institution auf die Liste setzen möchten, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen nötigen Dokumenten bei der Geschäftsstelle ein. 

Wie kann eine Institution auf die Liste der annerkannten Institutionen aufgenommen werden?

Für Institutionen und Versorgungspraxen, die nicht auf der Liste der anerkannten Institutionen der Postgradualen Studiengänge aufgeführt sind, besteht die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag gemäss den unten angegebenen Kriterien für die Aufnahme auf die Liste der anerkannten Weiterbildungsinstitutionen der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung resp. der psychosozialen Versorgung zu stellen. Anschliessend wird der Antrag von der Qualitäts- und Programmkomission (QPK) geprüft. 

 

Wie kann ich mir die Klinische Praxis anrechnen lassen? 

Zur Anrechnung der Klinischen Praxis ist ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung mit folgenden Informationen der Geschäftsstelle einzureichen:

  • Briefkopf der Institution
  • Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers
  • Dauer der Anstellung und Anstellungsgrad
  • Funktion und Tätigkeitsbereiche
  • Name, Titel und Unterschrift des Stellenleiters bzw. der Stellenleiterin resp. Vorgesetzen

 

 Was wird in dem Logbuch dokumentiert? 

Die eigene therapeutische Erfahrung mit dem gesamten Spektrum von Krankheits- und Störungsbildern wird im Logbuch festgehalten. Die Vorlage des Logbuchs und das dazugehörige Merkblatt finden Sie auf der passwortgeschützen Plattform. Das Logbuch wird einmal jährlich am 30. Juni bei der Geschäftsstelle abgegeben. Die im Logbuch angegebenen Fallstunden werden nicht als Fallstunden angerechnet. 

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Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung.