Zulassungsbedingungen für ausländische Interessierte / Quereinsteiger*innen/ Interessent*innen ohne klinischen Masterabschluss
Kann ich die Weiterbildung mit einem ausländischen Psychologiestudium machen ?
Inhaber*innen eines ausländischen Hochschulabschlusses in Psychologie müssen diesen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) als gleichwertig anerkennen lassen. Weitere Informationen zum Vorgehen und den damit verbundenen Kosten entnehmen Sie der Webseite des Bundesamts für Gesundheit zur Anerkennung von Psychologieberufen.
Kann ich bei der PSP quer einsteigen?
Falls Sie schon eine Weiterbildung begonnen haben, besteht die Möglichkeit, bei uns quer einzusteigen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein. Unser Studiengangleiter prüft dann Ihr Dossier. Danach wird bei einem gemeinsamen Gespräch geschaut, was Ihnen angerechnet werden kann und in welchen Kurs Sie einsteigen können.
Was sind die Zulassungsbedingungen für Abschlüsse ohne klinischen Schwerpunkt?
Zu den Zulassungsbedingungen gehört der Nachweis über hinreichende Lehrveranstaltungen in Psychopathologie. Studierende mit Schwerpunkt/Hauptfach in Klinischer Psychologie brauchen keinen zusätzlichen Beleg. Psychologiestudierende mit Schwerpunkt ausserhalb der Klinischen Psychologie müssen Vorlesungen zur Psychopathologie belegt haben. Es werden mindestens 12 ECTS verlangt. Eine Einreichung der entsprechenden Testate (Kopien Studienbuch, Tabella scholarum etc.) ist notwendig. Teilnehmende, welche Psychopathologie nicht nachweisen können, haben im Rahmen der Weiterbildung die Möglichkeit, diese Kenntnisse in einem Zusatzcurriculum (Weiterbildung in Psychopathologie und psychiatrischer Diagnostik, Start jeweils im Januar) zu erwerben. Die Informationen zum nächsten Psychopathologie- Kurs finden Sie unter den Studiengängen auf der Seite zur Fortbildung in Psychopathologie und psychiatrischer Diagnostik.