Klinische Praxis

Gemäss den Qualitätsstandards des Psychologieberufegesetzes (Art. 3.2 b, PsyG) müssen für die Klinische Praxis mindestens 2 Jahre zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung, absolviert werden. Bei Teilzeitbeschäftigung (Beschäftigungsgrad mind. 50%) verlängert sich die Dauer entsprechend.

Dabei ist zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden die notwendige breite klinische und psychotherapeutische Erfahrung mit Patient*innen mit verschiedenen Krankheits- und Störungsbildern erwerben. Es ist sicherzustellen, dass die Praxiserfahrung in geeigneten Einrichtungen der psychosozialen bzw. der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung erworben wird (vgl. Art. 3.7.a, PsyG).

Für die Einrichtungen der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgungen orientieren wir uns am SIWF-Register der FMH. Alle Institutionen, welche mit dem entsprechenden Fachgebiet aufgeführt sind, werden für 2 Jahre anerkannt. Sie können die vom SIWF zertifizierten Weiterbildungsstätten nach den verschiedenen Kriterien z. B. „Psychiatrie und Psychotherapie“ suchen. 

Die Liste der Einrichtungen der ambulanten oder stationären psychosozialen Versorgung, welche für maximal
1 Jahr anerkannt sind, ist bei den Eckdaten „Liste Institutionen Anerkennung 1 Jahr“ zu finden.

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