Informationsveranstaltung der Postgradualen Studiengänge in Psychotherapie

Webinar via Zoom

Am Dienstag, den 25. Februar 2025 um 18:00 Uhr findet die nächste Informationsveranstaltung der PSP statt. Gerne möchten wir Sie dazu einladen, unverbindlich reinzuschauen.

Wir berichten über unseren Weiterbildungsgang zum eidgenössisch anerkannten Psychotherapeuten mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt. Dabei wird auf alle 3 Anwendungsbereiche eingegangen. Die Weiterbildung orientiert sich am Psychologieberufegesetz (PsyG) und ist vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ordentlich akkreditiert. Mitglieder der Leitung, Dozierende, aktuelle Studierende, Alumni und Vertreterinnen der Geschäftsstelle werden anwesend sein. Gerne beantworten wir Ihnen auch Ihre Fragen.

Datum: Dienstag, 25. Februar 2025
Zeit:  18:00 – 19:00 Uhr via Zoom
Anmeldung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier finden Sie den Flyer zur Informationsveranstaltung.

Interessierte, welche unsere Infoveranstaltung verpasst haben, können bei der Geschäftsstelle den Link zur aufgenommenen Veranstaltung beantragen.

Datum: Donnerstag, 24. Oktober 2024 von 09:30-16:30 Uhr mit anschliessendem Apéro zum 30-jährigen Jubiläum der PSP

Thema: Hypnosystemische Trauerbegleitung - ein beziehungsorientierter Ansatz in der Trauerarbeit

Thema: Dipl.-Psych. Roland Kachler

Wo: Markthalle, Salon, Steinentorberg 20, 4051 Basel

Die Einladungen wurden bereits versendet.

Für die folgenden Weiterbildungen hat es noch freie Plätze:

Anwendungsbereich Psychotherapie bei Erwachsenen
Januar 2025
Die Weiterbildung in Psychotherapie mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt vermittelt aktuelles und praxisbezogenes Fachwissen sowie Fertigkeiten zu Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen. Weitere Informationen zum Curriculum und zu den Terminen finden Sie auf der Seite zum Anwendungsbereich Psychotherapie bei Erwachsenen.

Anwendungsbereich Psychotherapie bei Kindern & Jugendlichen
Start August 2024
Die Weiterbildung in Psychotherapie mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt unter spezieller Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, vermittelt aktuelles und praxisbezogenes Fachwissen sowie Fertigkeiten zu Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen.
Weitere Informationen zum Curriculum und zu den Terminen finden Sie auf der Seite zum Anwendungsbereich Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen.

Anwendungsbereich Forensische Psychotherapie
Start August 2024
Die Weiterbildung in Psychotherapie mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt unter spezieller Berücksichtigung Forensischer Psychotherapie, vermittelt aktuelles und praxisbezogenes Fachwissen sowie Fertigkeiten zu Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen.
Weitere Informationen zum Curriculum und zu den Terminen finden Sie auf der Seite zum Anwendungsbereich Forensische Psychotherapie.

Die Weiterbildungen dauern jeweils 4 Jahre.

Anmeldungen nehmen wir gerne ab sofort per Mail über die Geschäftsstelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.
Wir nehmen auch bereits Anmeldungen für später beginnende Weiterbildungen entgegen.

Wir nehmen ab sofort Anmeldungen für die Weiterbildung in Psychopathologie und psychiatrische Diagnostik mit Beginn im März 2024 über die Geschäftsstelle entgegen. 

Die Anmeldung zur Weiterbildung ist schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in einem PDF bei der Geschäftsstelle einzureichen. Für Ihre Anmeldung benötigen wir ein kurzes Motivationsschreiben, einen Lebenslauf und die wichtigsten Nachweise/Zeugnisse.

Ab Mai 2022 werden wir mit einem aktualisierten und spannenden Social Media Konzept auf unseren diversen Kanälen fortlaufend über neue und bestehende Angebote, Prozesse sowie News rund um die PSP informieren und einen Einblick geben in unseren Weiterbildungsalltag. Die PSP ist neu auch auf Instagram zu finden!

LinkedIn: @PSP Postgraduale Studiengänge in Psychotherapie

Facebook: @Postgraduale Studiengänge in Psychotherapie

Instagram: @psp_basel

Am 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeut*innen per 1. Juli 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Die PSP hat daraufhin Kontakt zum BAG aufgenommen, um mögliche Implikationen für die Weiterbildung frühestmöglich abzuklären. Folgende erfreuliche Antwort erhielten wir vom BAG:

„Die vom Bundesrat am 19. März 2021 beschlossene Neuregelung zur psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit Wechsel zum Anordnungsmodell hat keine direkte Auswirkungen auf die Struktur und die Inhalte der akkreditierten Weiterbildungsgänge für Psychotherapie. Somit ist keine Revision der Qualitätsstandards der AkkrredV-PsyG vorgesehen. Die Anforderung der Qualitätsstandards bezüglich der zwei Jahre klinischer Praxis bleibt bestehen und das BAG sieht nicht vor, diese zu ergänzen.

Damit psychologische Psychotherapeut*innen ihre Leistungen zukünftig im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) selbständig abrechnen dürfen, ist eine der Bedingungen, dass sie drei Jahre klinische Praxis absolviert haben. Die zwei Jahre, die sie in Erfüllung der geforderten Qualitätsstandards während der Weiterbildung durchgeführt haben müssen, werden an diese drei Jahre angerechnet. Das zusätzliche Jahr kann während, vor oder nach der Weiterbildung absolviert werden.“

Die FAQ bezüglich der neuen Regelung der Psychotherapie durch psychologische Psychotherapeut*innen finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit.

Die Postgradualen Studiengänge in Psychotherapie (PSP) sind durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut ordentlich akkreditiert worden. Die Akkreditierung ohne Auflage wurde von Bundesrat Alain Berset bestätigt, hat eine Gültigkeit von sieben Jahren und läuft bis ins Jahr 2029. Brief zur Re-Akkreditierung

Die PSP bedanken sich ganz herzlich bei allen Personen, die an der erfolgreichen Re-Akkreditierung durch das BAG mitgewirkt haben!

Die neuerliche Akkreditierung erfolgt gemäss Art. 11 ff. des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe (PsyG) und berechtigt nach Absolvierung der PSP zur Führung der Berufsbezeichnung «eidgenössisch anerkannte*r Psychotherapeut*in» gemäss Art. 6 der Verordnung über die Psychologieberufe (PsyV).

Den Verfahrensbericht der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ mit weiteren Informationen zur Akkreditierung der PSP finden Sie unter https://aaq.ch/verfahrensberichte/.