Klinische Praxis
Gemäss den Qualitätsstandards des Psychologieberufegesetzes (Art. 3.2 b, PsyG) müssen für die Klinische Praxis mindestens 2 Jahre zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung, absolviert werden. Bei Teilzeitbeschäftigung (Beschäftigungsgrad mind. 50%) verlängert sich die Dauer entsprechend.
Dabei ist zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden die notwendige breite klinische und psychotherapeutische Erfahrung mit Patient*innen mit verschiedenen Krankheits- und Störungsbildern erwerben. Es ist sicherzustellen, dass die Praxiserfahrung in geeigneten Einrichtungen der psychosozialen bzw. der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung erworben wird (vgl. Art. 3.7.a, PsyG).