Kombistudium

Was ist das Kombistudium?
Der Studienaufbau und Abschluss sind gleich wie bei den bisher angebotenen und gut etablierten Studiengängen der PSP.
Gewisse Veranstaltungen finden wie gewohnt in Form von Präsenzunterricht und einige Veranstaltungen finden online statt.

 

Welche Veranstaltungen finden in Form von Präsenzunterricht und welche online statt?
Aufnahmegespräch, Abschlussprüfung, KTs & GSEs finden immer in Form von Präsenzunterricht statt.
Workshops und GSUs teilweise vor Ort teilweise online. Genaue Aufteilung bitte dem Studienplan und dem Veranstaltungskalender entnehmen.
Es gibt keine Hybrid-Veranstaltungen.

 

Ist der Abschluss des Kombistudiums gleichwertig?
Ja. Die Weiterbildung orientiert sich am Psychologieberufegesetz (PsyG) und ist vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ordentlich akkreditiert.

Die Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit als Psychotherapeut*in ist die Erlangung des Eidgenössischen Fachtitels.

Folgende Abschlüsse werden erlangt:
Eidgenössisch anerkannte*r Psychotherapeut*in
MAS-PSP in kognitiv-behavioraler Psychotherapie

 

Welche Vorteile hat das Kombistudium?

Dieses Studienformat lässt sich für Studierende mit längerem Anreiseweg besser vereinbaren. Das Gemeinschaftsgefühl der Kohorten und der persönliche Austausch zwischen den Studierenden aber auch mit den Dozierenden und Weiterbildner*innen ist durch die Präsenzveranstaltungen weiterhin gegeben.

 

Wo finden die Präsenzveranstaltungen statt?

Studienorte für die Präsenzveranstaltungen sind Basel und Olten. Die genauen Informationen zu den Örtlichkeiten sind dem Veranstaltungskalender zu entnehmen.

 

Kann ich an Präsenzveranstaltungen auch online teilnehmen?

Nein, es gibt keine Hybrid-Veranstaltungen.

 

Habe ich Anspruch auf einen von der PSP organisierten Raum bei den Online-Veranstaltungen?
Für die Online-Veranstaltungen gilt kein Anspruch auf einen durch die PSP zur Verfügung gestellten Raum.

 

Werden Online-Veranstaltungen aufgezeichnet?
Nein, die Online-Veranstaltungen werden nicht aufgezeichnet.

 

Welches Equipment brauche ich für das Kombistudium/ die Online-Veranstaltungen?
Die Online-Veranstaltungen finden auf Zoom statt. Für das technische Equipment ist jede*r Auszubildende*r selbst verantwortlich. Hierzu braucht es:

– Ein Gerät (Laptop, Computer, Tablett)
– Eine stabile Internetverbindung
– Eine Kamera und ein Mikrofon, allenfalls Kopfhörer

 

Wann werden mir Online-Veranstaltungen angerechnet?
Das Funktionieren oben gelisteter Punkte (Gerät, stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, ggf. Kopfhörer) ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an einer Online-Veranstaltung und folglich für eine Anrechenbarkeit der Leistungen. Des Weiteren braucht es während den Online-Veranstaltungen eine ruhige Umgebung, welche ein aktives Einbringen an den Kursen ermöglicht.
Für eine respektvolle und angenehme Lernatmosphäre wird auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen von zu Hause aus eine angemessene Kleidung erwünscht (keine nackten Oberkörper etc.)

 

Kann ich verpasste Veranstaltungen nachholen?
Abmeldungen von einzelnen Veranstaltungen, mit Ausnahme von Krankheiten oder schwerwiegenden persönlichen Umständen, müssen bis spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Datum bei der Geschäftsstelle erfolgen.

Das Nachholen von verpassten Workshops wird bei korrekt erfolgten Abmeldungen priorisiert. Dabei kann bei verpassten Online-Workshops keinen Anspruch auf einen Nachholtermin auf Zoom geltend gemacht werden. Je nach Möglichkeit muss der Workshop als Präsenz-Veranstaltung nachgeholt werden. Die Geschäftsstelle regelt die Anmeldungen je nach Platz-Kapazitäten.

Bei nicht besuchten Veranstaltungen aufgrund eigener technischer Probleme lässt sich kein Anspruch auf Rückzahlung von Geld machen noch auf Anrechnung der Leistung.

 

Kann ich das Kombistudium unterbrechen?
Die Weiterbildung kann für höchstens zwei Semester unterbrochen werden. In dieser Zeit können keine Leistungen der PSP erworben oder externe Leistungen angerechnet werden. Der Unterbruch ist mit einem schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle einzureichen. Während des Unterbruchs werden die regulären Semestergebühren weiterhin fällig. Dahingegen kann die Weiterbildung nach dem 8. Semester kostenlos um die unterbrochenen Semester verlängert werden. Eine Kündigung während des Unterbruchs der Weiterbildung führt nicht zu einer Rückerstattung der bezahlten Semestergebühren.

Beim Kombistudium kann kein Anspruch erhoben werden, die verlängerten Semester weiterhin als Kombistudium fortzufahren.

 

Kann ich das Kombistudium verlängern?
Die Weiterbildung dauert 4 Jahre. Sie kann um maximal 2 Jahre auf 6 Jahre (12 Semester) verlängert werden. Für das 9. bis 12. Semester fallen reduzierte Semestergebühren in Höhe von 1‘000 CHF an. Wer innerhalb dieses Zeitraumes die Weiterbildung nicht abgeschlossen hat, kann einen schriftlich begründeten Antrag auf Verlängerung der Weiter-bildung an die Studienleitung stellen. Dieser Antrag ist mit Folgekosten verbunden.

Beim Kombistudium kann kein Anspruch erhoben werden, die verlängerten Semester weiterhin als Kombistudium fortzufahren.

 

Gibt es das Kombistudium nur in Anwendungsbereich Erwachsene?
Ja, aktuell wird das Kombistudium nur im Anwendungsbereich Erwachsene angeboten.

 

Kann ich den Anwendungsbereich wechseln?
Vor Beginn der Weiterbildung wird der Anwendungsbereich gewählt. Ein Wechsel des Anwendungsbereiches im Verlauf der Weiterbildung ist nur möglich, sofern Plätze frei sind. Dafür muss ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Ein Wechsel des Anwendungsbereichs nach Start der Weiterbildung ist mit Administrations-kosten bis zu CHF 1000.- verbunden. Falls ein Wechsel stattfindet, dann jeweils frühestens per kommendes Semesters. Während des Semesters kann nicht gewechselt wer-den.

Ein Wechsel des Anwendungsbereiches würde womöglich zur Folge haben, dass die Weiterbildung nicht mehr als Kombistudium absolviert werden könnte.

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