Wie viele Fallberichte muss ich schreiben?

Während der gesamten Weiterbildung werden insgesamt 10 Fallberichte verfasst.  8 kurze Fallberichte und 2 lange Fallberichte. 

Was sind Kurzfallberichte und was sind Langfallberichte?

Nach jedem Semester wird ein Kurzfallbericht eingereicht. Die Fallberichte Nrn. 1 bis 4 und Nrn. 6 bis 9 sind in Form eines Kurzfallberichtes zu verfassen. Die Kurzfallberichte sind gemäss dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis des Beurteilungsbogens darzustellen. Dieses finden Sie auf der passwortgeschützen Plattform. 

Nach dem 4. und 8. Semester wird ein Langfallbericht eingereicht. Die Fallberichte Nr. 5 und Nr. 10 sind Langfallberichte und beinhalten die Semesterschwerpunkte der KTs. Die Langfallberichte sind gemäss dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis des Beurteilungsbogens darzustellen. Dieses finden Sie auf der passwortgeschützen Plattform.

Was müssen die langen Fallberichte 5 & 10 enthalten?

Der «allgemeine Teil», welcher in den kurzen Fallberichten zu Beginn kommt, kann weggelassen werden (Also die Kapitel: Störungsbild, Beurteilung, Behandlungsplanung, Verlauf, Ergebnisse).

  • Schreiben nach alter Regelung: die langen Fallberichte müssen die Semesterschwerpunkte 1-8 enthalten.
  • Schreiben nach neuer Regelung ab P.22.2: im ersten Langfallbericht Nr. 5 müssen nur die Semesterschwerpunkte 1-4 beschrieben werden. Im 2. Langfallbericht Nr. 10 (Prüfungsfallbericht) müssen die Semesterschwerpunkte 1-8 beschrieben werden. 

Wann müssen die Fallberichte abgegeben werden? Und in welchem Format?

Die kurzen Fallberichte (1-4, 6-9) müssen im Herbstsemester bis Ende März, im Frühjahrsemester bis Ende September eingereicht werden. Für die langen Berichte gibt es keine Deadline. Jedoch muss der zuvor eingereichte Fallbericht bereits angenommen worden sein, somit erfolgt die Einreichung immer chronologisch.

Einreichen sollten Sie die Fallberichte als PDF.

Beschriften Sie bitte die Datei wie folgt:
FB(Nummer)_NachnameInitialenVorname_Weiterbildungsjahrgang --> FB2_MustermannH_P.19

Detailliertere Infos zu den Fallberichten finden Sie auf der Plattform: Leitfaden Klinisches Training und Leitfaden Dokumentation.

Den 10. Fallbericht ( Prüfungsfallbericht), reichen Sie bitte auch als pdf und ausserdem in Papierformat in doppelter Ausführung bei der Geschäftsstelle ein.

Kann ich die Abgabefrist für den Fallbericht verlängern?  

Ja, eine Verlängerung der Abgabefrist von maximal drei Monaten kann formlos bei der Geschäftsstelle schriftlich beantragt werden. Für Verlängerungen über drei Monate ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung an die Geschäftsführung einzureichen.

 
Wie umfangreich müssen die Fallberichte sein?

Wichtig ist, dass die Inhalte vollständig sind. Es empfiehlt sich, sich kurz zu halten und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. 

Als Richtempfehlung sollen die Kurzfallberichte max. 10 Seiten umfassen und in Arial Schrift (12 Punkt), Zeilenabstand 1.5 und Randabstand von 2 cm geschrieben sein.

Als Richtempfehlung sollen die Langfallberichte maximal 25-30 Seiten (ohne Anhang) umfassen und in Arial Schrift (12 Punkt), Zeilenabstand 1.5 und Randabstand von 2 cm geschrieben sein.

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Detailliertere Infos zu den Fallberichten finden Sie in der Wegleitung und auf der passwortgeschützen Plattform unter Leitfaden Klinisches Training und Leitfaden Dokumentation.