Wie kann ich mich anmelden/ wie funktioniert das Anmeldeverfahren?

Die Anmeldung zur Weiterbildung ist per E-Mail in einem PDF bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen beinhalten einen Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie ein Motivationsschreiben.

Es folgt ein formales Aufnahmegespräch mit den Bewerber*innen, in welchem Themen wie persönliche und fachliche Voraussetzungen, Motivation, gegenseitige Erwartungen und organisatorische Belange geklärt werden. Das Gespräch wird von einer/m Ausbildner*in im Beisein einer/einem Vertreter*in der Geschäftsstelle geleitet. Über die definitive Zulassung zur Weiterbildung entscheidet eine von der Leitung delegierte Expert*innenkommission. Der Bescheid über die definitive Aufnahme wird schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung geschieht dies ohne Angabe von Gründen.

Für das Aufnahmegespräch wird eine Gebühr über CHF 250.00 in Rechnung gestellt. Bei einer definitiven Aufnahme wird dieser Betrag von der ersten Semesterrechnung abgezogen.

Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Neben den üblichen Aufnahmebedingungen wird die Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.

Gibt es eine Informationsveranstaltung?

Wir bieten zweimal jährlich eine Informationsveranstaltung an. Den nächsten Termine finden sie auf der Home-Seite unter «News».

Was kostet die Weiterbildung?

Eine detaillierte Auflistung finden Sie in unserer Preisliste.

Geschätzte Gesamtkosten der Weiterbildung: CHF 39'550.- 

Die Semestergebühren, für die von der PSP organisierten Elementen (also exkl. Einzel-Selbsterfahrung und -Supervision) sind CHF 3'350.00 pro Semester. In Ausnahmefällen können monatliche Ratenzahlungen vereinbart werden.


Wie lange dauert die Weiterbildung?
 

Die Weiterbildung dauert mindestens vier und maximal sechs Jahre. Durchschnittlich finden monatlich zwei Blöcke von zwei Tagen, in der Regel freitags und samstags statt. Der Studienort ist mehrheitlich in Basel, je nach Anwendungsbereich unterschiedlich. Wer innerhalb dieses Zeitraumes die Weiterbildung nicht abgeschlossen hat, kann einen schriftlich begründeten Antrag auf Verlängerung der Weiterbildung an die Studienleitung stellen. Dieser Antrag ist mit Folgekosten verbunden.


Kann ich die Weiterbildung unterbrechen?
 

Die Weiterbildung kann für höchstens zwei Semester unterbrochen werden. In dieser Zeit können keine Leistungen der PSP erworben oder externe Leistungen angerechnet werden. Der Unterbruch ist mit einem schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle einzureichen. Während des Unterbruchs werden die regulären Semestergebühren weiterhin fällig. Dahingegen kann die Weiterbildung nach dem 8. Semester kostenlos um die unterbrochenen Semester verlängert werden. Eine Kündigung während des Unterbruchs der Weiterbildung führt nicht zu einer Rückerstattung der bezahlten Semestergebühren.


Ab wann kann ich Leistungen (externe Workshops, Supervision, Selbsterfahrung, Klinische Praxis etc.) anrechnen lassen?

Sie können Weiterbildungselemente, welche Sie vor dem Ausbildungsbeginn der PSP besucht haben unter folgenden Bedingungen anrechnen lassen:

  • ab Datum der  Vertragsunterzeichnung mit der PSP
  • frühstens 6 Monate vor Weiterbildungsbeginn
  • Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) auf Masterstufe in Psychologie abgeschlossen haben 

Beispiel: Wenn der Weiterbildungsstart im August ist, können Leistungen ab Februar desselben Jahres angerechnet werden, falls Sie bereits zu dieser Zeit den Vertrag der PSP unterzeichnet und einen Masterabschluss besessen haben.


Welchen Abschluss erhalte ich?
 

Die erfolgreiche Absolvierung der akkreditierten Weiterbildung führt gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG) zum Titel „Eidgenössisch anerkannte*r Psychotherapeut*in“. Der Titel wird mit einer Urkunde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verliehen.


Was sind Fallstunden?

Fallstunden sind die Anzahl Stunden, die in der Supervision besprochen wurden. Diese beinhalten bereits vergangene Stunden (Bericht über den Fall, was bisher gelaufen ist), sowie vorbesprochene Stunden (weiteres Vorgehen, das in der Supervision besprochen wurde). Fallstunden werden nur für eigene Fälle vergeben (für das aktive Mitdenken von KollegInnen werden keine Fallstunden vergeben). Das Limit wird festgelegt auf 15 Stunden pro Fallvorstellung. Nur in begründeten Fällen können diese Stunden überschritten werden. Fallstunden können durch die Gruppensupervision und die Einzelsupervision gesammelt werden.

Wo finde ich das Login für die Dokumentenplattform?

Das Login für die Dokumentenplattform wird mit dem Semesterbrief zugesendet. 

Darf ich meinen Hund zu den Veranstaltungen mitbringen?

Grundsätzlich muss im Vorfeld mit der Geschäftsstelle gehalten werden, ob die Möglichkeit besteht einen Hund mitzubringen. Die jeweiligen Dozierenden und Studierenden müssen einverstanden sein. Im Standort NSH sind Hunde nicht erlaubt.

Darf ich mein Baby zu den Veranstaltung mitbringen?

Babys unter 12 Monate dürfen ohne vorherige Absprache mit der Geschäfsttelle zu den Veranstaltungen mitgebracht werden. Der Unterricht darf durch das Baby nicht gestört werden, ansonsten muss der Unterricht mit dem Baby verlassen werden. Besteht der Bedarf nach einem Stillraum, darf die Geschäftsstelle kontaktiert werden.

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Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung.